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Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen stimmen einigen gesetzliche Krankenkassen der Kostenübernahme zu,
wenn die Notwendigkeit bestätigt ist und
wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten unzumutbar ist (Wartezeit
mehr als ca. 3 Monate).
Ablauf:
1.
Sie suchen eine psychotherapeutische Sprechstunde in einer kassenzugelassenen
Psychotherapiepraxis auf. (Seit 01.04.2017 gibt es eine Pflicht, diese ohne Wartezeit anzubieten.)
Dort bekommen Sie eine Verordnung bzw. Notwendigkeits- und Dringlichkeitsbescheinigung.
Wenn Ihnen dort Therapiestunden angeboten werden, sollten Sie dieses Angot annehmen.
Andernfalls sollte die Bescheinigung mit dem Hinweis versehen werden, dass eine Therapie in dieser
Praxis nicht möglich ist.
2.
Sie bemühen sich in ca. 5 kassenzugelassenen Psychotherapiepraxen um einen Therapieplatz.
3.
Absagen werden von Ihnen mit Datum und der zu erwartenden Wartezeit dokumentiert.
4.
Vom Hausarzt benötigen Sie einen Konsiliarbericht, der bescheinigt, dass keine körperlichen
Erkankungen gegen den Beginn einer Psychotherapie sprechen.
5.
Wenn Sie keinen Therapieplatz iinnerhalb von ca. 3 Monaten in einer kassenzugelassenen Praxis
finden, beantragen Sie mit diesen Unterlagen bei Ihrer gesetzlicher Krankenversicherung die
Kostenübernahme für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis.
Hilfestellung für die Dokumentation und den Antrag gebe ich Ihnen gern