© Dr. med. Reinhard Welp | Sommerburgstr. 16 A | 45149 Essen | phone: 0201 4308006 | email: mail@reinhardwelp.de
Privat-Versicherte/Selbstzahlende
Psychotherapeutische Behandlung wird von privaten
Krankenversicherungen und der Beihilfe
übernommen, wenn es im Versicherungsvertrag
vereinbart ist.
Sie sollten vor Beginn einer Psychiotherapie mit der
Krankenversicherung und der Beihilfe klären, ob und
in welchem Umfang diese Leistungen
erstattungsfähig sind.
Normalerweise werden das Erstgespäch und die 4
folgenden Sitzungen (Probatoria) von der
Privatversicherung und der Beihilfe übernommen.
Für die Fortsetzung ist durch den
Psychotherapeuten ein Antrag auf Psychotherapie
zu stellen, in dem ich der Fachbegutachtung in
anonymisierter Form die Problematik schildere.
Wenn die Behanldungsnotwendigkeit gebilligt wird,
wird der Antrag durch die Kostenträger genehmigt
und die Kostenübernahme zugesagt.
Selbstzahlende
Formalitäten sind nicht erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ).
Gesetzlich Versicherte:
Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen stimmen einige gesetzliche
Krankenkassen der Kostenübernahme zu,
•
wenn die Notwendigkeit bestätigt ist und
•
wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem
zugelassenen Therapeuten unzumutbar ist (Wartezeit
mehr als ca. 3 Monate).
In solchen Fällen kann eine Therapie im
beantragt werden.
Näheres dazu finden Sie mit diesem LINK
Privatpraxis
Ich führe eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt mit dem üblichen 2,3-fachen Satz für die
Abrechnungsziffern der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist nur in Einzelfällen im
Kostenerstattungsverfahren möglich.