© Dr. med. Reinhard Welp | Sommerburgstr. 16 A | 45149 Essen | phone: 0201 4308006 | email: mail@reinhardwelp.de

Privat-Versicherte/Selbstzahlende

Psychotherapeutische Behandlung wird von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen, wenn es im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Sie sollten vor Beginn einer Psychiotherapie mit der Krankenversicherung und der Beihilfe klären, ob und in welchem Umfang diese Leistungen erstattungsfähig sind. Normalerweise werden das Erstgespäch und die 4 folgenden Sitzungen (Probatoria) von der Privatversicherung und der Beihilfe übernommen. Für die Fortsetzung ist durch den Psychotherapeuten ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen, in dem ich der Fachbegutachtung in anonymisierter Form die Problematik schildere. Wenn die Behanldungsnotwendigkeit gebilligt wird, wird der Antrag durch die Kostenträger genehmigt und die Kostenübernahme zugesagt.

Selbstzahlende

Formalitäten sind nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gesetzlich Versicherte:

Kostenerstattungsverfahren

In Ausnahmefällen stimmen einige gesetzliche Krankenkassen der Kostenübernahme zu, wenn die Notwendigkeit bestätigt ist und wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten unzumutbar ist (Wartezeit mehr als ca. 3 Monate). In solchen Fällen kann eine Therapie im

Kostenerstattungsverfahren

beantragt werden. Näheres dazu finden Sie mit diesem LINK

Privatpraxis

Ich führe eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt mit dem üblichen 2,3-fachen Satz für die Abrechnungsziffern der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist nur in Einzelfällen im Kostenerstattungsverfahren möglich.
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Privatpraxis

Ich führe eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt mit dem üblichen 2,3-fachen Satz für die Abrechnungsziffern der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist nur in Einzelfällen im Kostenerstattungsverfahren möglich.

Privat-Versicherte/Selbstzahlende

Psychotherapeutische Behandlung wird von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen, wenn es im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Sie sollten vor Beginn einer Psychiotherapie mit der Krankenversicherung und der Beihilfe klären, ob und in welchem Umfang diese Leistungen erstattungsfähig sind. Normalerweise werden das Erstgespäch und die 4 folgenden Sitzungen (Probatoria) von der Privatversicherung und der Beihilfe übernommen. Für die Fortsetzung ist durch den Psychotherapeuten ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen, in dem ich der Fachbegutachtung in anonymisierter Form die Problematik schildere. Wenn die Behanldungsnotwendigkeit gebilligt wird, wird der Antrag durch die Kostenträger genehmigt und die Kostenübernahme zugesagt.

Selbstzahlende

Formalitäten sind nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gesetzlich Versicherte:

Kostenerstattungsverfahren

In Ausnahmefällen stimmen einige gesetzliche Krankenkassen der Kostenübernahme zu, wenn die Notwendigkeit bestätigt ist und wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten unzumutbar ist (Wartezeit mehr als ca. 3 Monate). In solchen Fällen kann eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Näheres dazu finden Sie mit diesem LINK
Dr. med. Reinhard Welp Privatpraxis für Ärztliche Psychotherapie (Tiefenpsychologie/Psychodynamik)